Familientherapie – Kinder & Jugendliche
Systemische Familientherapie ist eine therapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern und wichtigen Bezugspersonen. Sie geht davon aus, dass Schwierigkeiten eines Einzelnen selten isoliert entstehen, sondern eng mit dem Zusammenleben in der Familie verbunden sind.
-
Das Kind: Verhaltensprobleme, Ängste oder Krisen werden als Signal verstanden, dass etwas im Alltag aus dem Gleichgewicht geraten ist. In den Sitzungen entdeckt das Kind eigene Stärken und lernt neue Wege im Umgang mit Gefühlen.
-
Die Eltern: Als wichtigste Begleiter erarbeiten Sie gemeinsam mit der Therapiekraft neue Lösungsansätze, stärken das familiäre Miteinander und entwickeln konkrete Ideen für einen entspannteren Erziehungsalltag.
-
Das Umfeld: Bei Bedarf werden auch Schule, Kita oder nahe Angehörige einbezogen, um das Kind überall bestmöglich zu unterstützen.
Das Ziel: Nicht das Kind soll „funktionieren“, sondern das gesamte Miteinander gewinnt neue Leichtigkeit und tragfähige Lösungen für den Alltag.

„Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“
Johann Wolfgang von Goethe
Anwendungsgebiete
- Schulangst
- Prüfungsangst
- Mobbing
- zwanghaftes Verhalten und Zwangsgedanken
- Lügen, Stehlen und Schulverweigerung
- aggressives und autoaggressives Verhalten
- Essstörung (Anorexie, Bulimie, Binge-Eating-Störung,…)
- Tic-Störung
- depressive Verstimmung
- selbstverletzendes Verhalten (ritzen,…)
- ungewollte Schwangerschaft
- Liebeskummer
- Konflikte mit den Eltern
- Scheidung der Eltern


Behandlungssetting
Das Behandlungssetting in der Systemischen Familientherapie zeichnet sich durch hohe Flexibilität aus: Es wird nicht starr festgelegt, wer zu jedem Termin kommen muss. Je nachdem, welche Themen anstehen, finden die Sitzungen im gesamten Familiensystem, in Teilsystemen (z. B. nur die Eltern oder nur das Kind) oder im Einzelkontakt statt. Bei Bedarf werden auch Außensysteme wie die Schule einbezogen.
-
Erstgespräch & Anliegenklärung: Zu Beginn kommt in der Regel die gesamte Familie (oder zumindest die Eltern mit dem Kind) zusammen. Hier wird geklärt, was das Problem ist, wer was verändern möchte und welche konkreten Ziele die Familie hat.
-
Flexible Sitzungsformate: Die Zusammensetzung wechselt im Therapieverlauf bedarfsorientiert:
-
Familiensitzungen: Zur Klärung von Interaktions- und Kommunikationsmustern sowie gemeinsamen Lösungen.
-
Elterngespräche: Zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Paarebene.
-
Einzeltherapie: Zur individuellen Ressourcenstärkung des Kindes oder Jugendlichen.
-
-
Taktung & Abstände: Die Abstände zwischen den Terminen sind oft größer als in anderen Therapieformen (z. B. alle 2 bis 4 Wochen). So erhält das Familiensystem ausreichend Zeit, die erarbeiteten Impulse und Handlungsalternativen im Alltag auszuprobieren.
-
Beendigung & Transfer: Wenn erste Veränderungen greifen und neue Lösungswege im Alltag verankert sind, werden die Abstände weiter vergrößert, bis die Therapie einvernehmlich abgeschlossen wird.
Prinzip: So viele Beteiligte wie nötig, so wenige wie möglich – immer ausgerichtet an der aktuellen Fragestellung.
Termine
Termine nach Vereinbarung
Bitte kontaktieren Sie mich gerne unter:
0664/1918538 oder heike@liebmann.st
Therapieeinheit
DAUER: 50 min pro Einheit
KOSTEN: 130 € pro Einheit
Zuschüsse der jeweiligen Sozialversicherungsträger
€ 33,70 – ÖGK (Selbstbehalt: € 96,30)
€ 50,20 – BVAEB (Selbstbehalt: € 79,80)
€ 50,00 – SVS (Selbstbehalt: € 80,00)
Termine: nach Vereinbarung
Bezahlung: bar oder mittels Bankomatkarte nach den Therapieeinheiten
Kostenerstattung: Für eine Rückverrechnung reichen Sie die jeweiligen Rechnungen bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Zusatzversicherung: Viele Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für Psychotherapie und Beratungen.
Häufigkeit der Therapiesitzungen: wird individuell mit mir vereinbart und richtet sich nach Ihren Anliegen.
Dauer der Therapie: hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine Beendigung der Behandlung sollte in jedem Fall mit mir besprochen und gemeinsam geplant sein.
Private Psychotherapie mit Kostenzuschuss:
Wenn die Therapie ärztlich verordnet wurde, sollte die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind dazu beim Sozialversicherungsträger einzureichen (per Post, E-Mail oder SV-App):
- Rechnung über die psychotherapeutische Behandlung
- Einzahlungsbeleg
- Bestätigung der ärztlichen Untersuchung (zwischen 1. und 2. Therapietermin einholen !!) Das Formblatt erhalten Sie von mir im Erstgespräch bzw. können Sie es im Folgenden downloaden
Ab der 11. Behandlungsstunde muss für die Weitergewährung des Zuschusses ein Antrag gestellt werden, den Sie von mir erhalten.
Zuschüsse können zusätzlich bei den Bezirkshauptmannschaften beantragt werden. Dazu muss ein Antrag direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Weitere Informationen und die Anträge zum Download finden Sie auf der Internetseite des Landes Steiermark
MEIN PSYCHOTHERAPEUTISCHER
HINTERGRUND
Mein therapeutischer Hintergrund vereint zwei fundierte, staatlich anerkannte psychotherapeutische Richtungen:
-
Existenzanalyse: Diese von Viktor E. Frankl begründete und von Alfried Längle weiterentwickelte Methode ist ein österreichisch anerkanntes, phänomenologisch-personales Psychotherapieverfahren. Sie arbeitet tiefenpsychologisch an den Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches, authentisches und sinnvolles Leben – gerade dort, wo dieses durch seelische Krisen oder Störungen verschüttet ist.
-
Systemische Familientherapie: Sie richtet den Blick auf die Wechselwirkungen, Beziehungen und Ressourcen im gesamten familiären Umfeld.
Die Kombination in der Praxis:
In der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen verbinde ich den existenzanalytischen Blick auf das individuelle, emotionale Erleben der einzelnen Person mit dem systemischen Blick auf die Beziehungsdynamiken der gesamten Familie. So entsteht ein ganzheitlicher Raum für persönliche Entfaltung und ein gestärktes Miteinander.
Allgemeine Informationen
zur Psychotherapie
Psychotherapie ist im Gesundheitsbereich ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten.
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen wird individuell mit mir vereinbart und richtet sich nach Ihren Anliegen.
Die Dauer der Therapie hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine Beendigung der Behandlung sollte in jedem Fall mit mir besprochen und gemeinsam geplant sein. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Therapie abbrechen wollen, so empfehle ich Ihnen in jedem Fall ein abschließendes Therapiegespräch.
Das Erstgespräch dient unserem beiderseitigen Kennenlernen. Wir besprechen ausführlich Ihr Anliegen und Sie erhalten Informationen zu den Rahmenbedingungen einer Gesprächstherapie oder Beratung. Sie können sich einen ersten Eindruck meiner Arbeitsweise machen und überlegen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Da ich mir auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme, dauert es eine ganze Einheit á 50 min. und ist kostenpflichtig.
Der Selbstbehalt pro Therapiesitzung ist vom jeweiligen Krankenversicherungsträger abhängig. Sie können das Honorar bar oder mittels Bankomatkarte nach den Therapieeinheiten begleichen. Für eine Rückverrechnung reichen Sie die jeweiligen Rechnungen bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden (per Telefon, E-Mail oder SMS). Bei einem nicht vorangekündigten Fernbleiben wird das volle Honorar verrechnet.
Privatkontakte und psychotherapeutische Arbeit schließen einander aus.
Sie erreichen mich unter der Tel. +43 (0) 664 19 18 538 oder per Mail unter heike@liebmann.st. Falls sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mobilbox oder schreiben Sie mir ein SMS.
Laut §15 des Psychotherapeutengesetzes sind der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin sowie seine/ihre Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Psychotherapie beruht auf Freiwilligkeit. Sie haben auch das Recht der freien PsychotherapeutInnenwahl.
Die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ist unter anderem durch einschlägige Ethikrichtlinien geregelt. (http://www.bmg.gv.at)
Rettung: 144
Uniklinikum Graz - Psychiatrie und Psychotherapie: 0316/385
LKH Graz II Standort Süd: 0316/2191 (Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie)
