Online-Elternberatung §95
Elternberatung nach §95 Außerstreitgesetz
Eine Elternberatung nach § 95 betrifft Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen. Diese Form der Beratung ist seit 1. Februar 2013 per Gesetz vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend. Die Beratung kann als Einzel- und Paarberatung erfolgen. Es wird eine gemäß §95 anerkannte Teilnahmebestätigung für das Gericht ausgestellt.

„Große Veränderungen in unserem Leben können eine zweite Chance sein.“
Inhalte

- Das Erleben der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
- Die emotionalen Haltungen und Konflikte von Eltern
- Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder
- Information über verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung
Vorrang für das Kindeswohl
Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr, Kindesunterhalt) zu erzielen.
Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder eine große Veränderung in ihrem Leben. Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können.
Gesetzestext: § 95 Abs. 1a AußStrG
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
Beratungssetting
- Mindestens 1 Einheit bei Einzel- und Paarberatungen
- Längere Beratungseinheiten zur Vertiefung sind jederzeit möglich
- Kinder nehmen nicht an der Beratung teil


Beratungseinheit
DAUER: 50 min pro Einheit
KOSTEN:
Einzelberatung: 130 € pro Einheit
Paarberatung: 150 € pro Einheit
BUCHUNG: über die Online Buchung oder unter heike@liebmann.st
ABLAUF: Die Beratung findet per Video statt. Den Link erhalten Sie vor der Beratungseinheit.
Das Besondere an meiner Elternberatung
Kindzentriert. Klar. Lösungsorientiert.
Ich begleite Eltern in Trennung respektvoll und professionell – mit Fokus auf das, was Kinder in dieser Zeit brauchen: Stabilität, Sicherheit und ein gutes Miteinander der Eltern trotz getrennter Wege.

Weiterführende Informationen
Alle Informationen des Bundeskanzleramts zum Thema Trennung und Scheidung
Informationen zu Kinderrechten des Bundesministeriums
Informationen zu Elternberatung §95 des Justizministeriums
Informationen zur Beratung
Seit dem 1. Februar 2013 ist in Österreich gemäß §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz vor einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung für Eltern minderjähriger Kinder vorgesehen. Ziel dieser Elternberatung ist es, den Eltern die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kinder in der Trennungssituation näherzubringen und sie in der gemeinsamen Gestaltung der Elternschaft zu unterstützen.
Alle Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind verpflichtet, sich gemäß §95 AußStrG über die Bedürfnisse ihrer Kinder beraten zu lassen. Diese Beratung muss vor der Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht erfolgen.
In der Elternberatung werden folgende Themen behandelt:
Das Erleben der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
Emotionale Haltungen und Konflikte der Eltern
Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder
Informationen über verschiedene Unterstützungsangebote
Diese Themen sollen den Eltern helfen, die Trennung aus der Perspektive ihrer Kinder zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.
Die Dauer der Elternberatung beträgt mindestens eine Einheit à 50 Minuten. Die Kosten variieren je nach Teilnehmer:innen:
Einzelberatung: 130 Euro pro Einheit
Paarberatung: 150 Euro pro Einheit
Eine Teilnahmebestätigung wird ausgestellt, die bei Gericht vorgelegt werden muss.
Sie können Ihren Termin ganz bequem über den Online-Buchungskalender auswählen. Dort sehen Sie alle verfügbaren Zeiten und können Ihren Termin direkt buchen. Die Bezahlung erfolgt sicher und einfach direkt bei der Terminbuchung über das Online-Zahlungsservice. So ist Ihre Buchung sofort bestätigt – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Termine vor Ort in Frauental können Sie ebenfalls telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.